AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Veranstaltung „Game of Trance“ am 06.06.2026
§ 1 Vertragspartner, Identität des Unternehmers, Haftungsabgrenzung
(1) Vertragspartner des Kunden im Rahmen des Ticketkaufs sowie der Durchführung der Veranstaltung „Game of Trance“ am 06.06.2026 (nachfolgend: „Veranstaltung“) ist ausschließlich Felix Schellmann, handelnd unter „Game of Trance Events“, Römerstraße 14, 73430 Aalen (nachfolgend: „Veranstalter“). Felix Schellmann ist alleiniger Inhaber des Shopify-Stores und verantwortlicher Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. (2) Die Marke „Techfighters“ (Inh. Benedikt Schuh) fungiert lediglich als Kooperationspartner für Marketing und operative Unterstützung. Techfighters tritt weder als Mitveranstalter noch als Organisator auf und übernimmt keine eigenständige Veranstaltungsverantwortung gegenüber dem Gast. (3) Zwischen dem Veranstalter und dem Kooperationspartner wird ausdrücklich keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) begründet. Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Gastes sind ausschließlich gegen den Veranstalter zu richten.
§ 2 Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr (Shopify)
(1) Die Ticketpräsentation im Shopify-Store stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt durch den Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab (§ 145 BGB). (2) Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingabefehler über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren (§ 312i Abs. 1 Nr. 1 BGB). (3) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert, ist jedoch für den Kunden im Store nicht unmittelbar zugänglich. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer elektronischen Auftragsbestätigung zustande.
§ 3 Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts (§ 312g BGB)
(1) Bei dem Erwerb von Eintrittskarten handelt es sich um einen Vertrag über eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung für einen spezifischen Termin (04.04.2026). (2) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Verträge kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Umtausch oder eine Stornierung des Tickets ist ausgeschlossen.
§ 4 Durchführung, technische USPs und Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Die Veranstaltung ist in der Location „Tonfabrik Aalen“ mit einer Maximalkapazität von 1.300 Gästen geplant. Das Erlebnis wird durch spezifische technische Setups (z. B. Titan-Tubes, Soundsystem-Erweiterung durch AnlagenHagen) geprägt. (2) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung bei Vorliegen von Höherer Gewalt abzusagen oder zu verschieben. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Unwetter, Pandemieverordnungen, Streik, Terrorlagen oder behördliche Anordnungen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
§ 5 Bild- und Tonrechte (§§ 22, 23 KunstUrhG, DSGVO)
(1) Während der Veranstaltung wird Content für Social Media (Reels, Aftermovie) produziert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Marketing und Dokumentation). (2) Soweit Aufnahmen von Versammlungen von Menschen angefertigt werden, bei denen die Darstellung des Einzelnen lediglich die Dynamik des Events wiedergibt, ist dies gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG ohne gesonderte Einwilligung zulässig. (3) Für gezielte Einzelaufnahmen (Nahaufnahmen) wird vor Ort eine gesonderte Einwilligung eingeholt, die gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich ist.
§ 6 Haftungsregelung
(1) Der Veranstalter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. (2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für alle übrigen Schäden ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Leistungen, die ausschließlich durch den Vermieter erbracht werden (insb. Gastronomie, Garderobe).
§ 7 Absage, Verschiebung und Line-up-Änderungen
(1) Bei einer Absage vor Beginn hat der Gast Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises (exkl. Gebühren Dritter). (2) Im Falle einer Terminverschiebung behalten Tickets ihre Gültigkeit. Der Gast hat jedoch das Recht, innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist die Rückerstattung zu verlangen. (3) Zumutbare Änderungen am Line-up, die den Gesamtcharakter des Events wahren, berechtigen nicht zum Rücktritt.
§ 8 Hausrecht, Einlass und Ticketmodalitäten
(1) Der Zutritt ist erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet (Ausweispflicht). (2) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Waffen, Pyrotechnik), Drogen oder professioneller Kameraausrüstung ohne Akkreditierung ist untersagt. Rassistische oder diskriminierende Symbole führen zum sofortigen Verweis. (3) Einlass erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Zur Identifikation vor Ort kann das Tragen eines Event-Bändchens verpflichtend sein.
§ 9 Datenschutz und Transparenz (Art. 26 DSGVO)
(1) Zwischen dem Veranstalter (GOT) und dem Kooperationspartner (Techfighters) besteht hinsichtlich der Content-Verwertung eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO. (2) Diese Kooperation dient Werbezwecken und begründet keine gesellschaftsrechtliche Verbindung. Wesentliche Aspekte der internen Vereinbarung können beim Veranstalter angefordert werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Aalen. (2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt (§ 306 BGB)